amilientherapie ist eine Form der Psychotherapie, bei
der nicht nur eine einzelne Person, sondern das gesamte
Familiensystem im Mittelpunkt steht. Sie hilft dabei, Kon-
flikte zu klären, die Kommunikation zu verbessern und
belastende Muster zu verändern. Ziel ist es, das gegenseitige
Verständnis zu stärken und gemeinsam tragfähige Lösungen
zu entwickeln.
Im Rahmen der „Hilfen zur Erziehung“ kann die Familienthe-
rapie vom Jugendamt finanziert werden. Die Kostenüber-
nahme erfolgt in der Regel nach einem gemeinsamen Antrag
und der Bewilligung durch das zuständige Jugendamt.
Aufsuchende Famlientherapie (AFT)
Die Aufsuchende Familientherapie ist ein systemisches Angebot für Familien in
belastenden Situationen. Sie geht davon aus, dass jede Familie eigene Lösungen
in sich trägt. In Krisen oder festgefahrenen Konflikten helfen professionelle
Impulse von außen, neue Perspektiven zu entwickeln und Veränderung zu
ermöglichen.
Die Therapie findet im häuslichen Umfeld statt und bezieht alle Familienmitglie-
der mit ein. Familiäre Probleme werden als Zusammenspiel aller Beteiligten
verstanden.
Ziele der Aufsuchenden Familientherapie:
•
Stärkung der elterlichen Verantwortung und Erziehungskompetenz
•
Verbesserung der Kommunikation und Klärung von Konflikten
•
Entwicklung alltagstauglicher Lösungen
•
Stabilisierung in akuten Krisen
•
Prävention weiterer Eskalationen
•
Vermeidung von Fremdunterbringungen, sofern das Kindeswohl gesichert
werden kann
•
Unterstützung bei Rückführungen aus stationären Hilfen
•
Der Fokus liegt auf Ressourcen, Selbstwirksamkeit und nachhaltiger
Veränderung.
Geeignet bei:
•
Wiederkehrenden Konflikten und Überforderung
•
Unterschiedlichen Erziehungsvorstellungen
•
Loyalitätskonflikten der Kinder (z. B. bei Trennung/Scheidung)
•
Unklaren Rollen oder belastenden Familiendynamiken
•
Gefährdung des Kindeswohls
•
Psychischen Belastungen einzelner Familienmitglieder
•
Herausforderungen in Patchwork-Familien
Rahmenbedingungen:
•
Durchführung durch zwei systemische Familientherapeut*innen
•
Dauer in der Regel 6–12 Monate
•
Termine im häuslichen Umfeld
•
Regelmäßige Supervision zur Qualitätssicherung
Aufsuchende Familientherapie wird im Rahmen der Hilfen zur Erziehung in der
Regel vom Jugendamt finanziert.Unsere insoweit erfahrende Fachkraft unter-
stützt und berät Sie, als zuständige Fachkraft aus der Kita, Krippe oder Hort, bei
der Einschätzung des individuellen Gefährdungsrisikos für ein Kind und die,
damit einhergehenden, nächsten Handlungsschritte. Im Rahmen des Schutzauf-
trages gemäß § 8a SGB VIII wenden Sie sich bitte deshalb an die, nicht
unmittelbar in den Fall involvierte, Kinderschutzfachkraft. Die Beratung erfolgt an
Hand von anonymisierten Daten.
Unsere insoweit erfahrende Fachkraft unterstützt und berät Sie, als zuständige
Fachkraft aus der Kita, Krippe oder Hort, bei der Einschätzung des individuellen
Gefährdungsrisikos für ein Kind und die, damit einhergehenden, nächsten
Handlungsschritte. Im Rahmen des Schutzauftrages gemäß § 8a SGB VIII wenden
Sie sich bitte deshalb an die, nicht unmittelbar in den Fall involvierte, Kinder-
schutzfachkraft. Die Beratung erfolgt an Hand von anonymisierten Daten.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf
Telefonisch 0511 39088633
oder per Mail: kontakt (at) ftz-hannover.de
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